1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin zu 1. vom 23. Juli/29. August 2008, die sofortige Beschwerde des Klägers zu 2. vom 8./29. August 2008 und die sofortige Beschwerde der Klägerin zu 3. vom 22./29. August 2008 wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 20. Juni 2007 - 90 O 82/06 - teilweise geändert:
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