Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Beklagte der Klägerin weitere Kosten in Höhe von € 1.395,60 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.2.2018 zu erstatten hat.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt € 1.395,60.
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