Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel auf der Klägerseite
OLG Hamburg, Beschluss vom 20.06.2001 - Aktenzeichen 8 W 151/01
DRsp Nr. 2004/19280
Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel auf der Klägerseite
Findet auf der Klägerseite ein Parteiwechsel statt und werden die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten dem ausscheidenden Kläger auferlegt, so kommt die Erstattung von Kosten der Gegenpartei nicht in Betracht, da insoweit Mehrkosten nicht entstehen.
Die ihrem Wortlaut nach für die ausgeschiedene Klägerin eingelegte sofortige Beschwerde vom 18. Mai 2001 ist gemäß § 104 Abs. 3ZPO zulässig und hat auch in der Sache Erfolg.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" abrufen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.