I. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss 11 des Landgerichts Regensburg vom 12. November 2009 geändert.
II. Die von dem Kläger zu 1 an die Beklagte nach dem Beschluss des OLG Nürnberg vom 9. September 2009 zu erstattenden Kosten für die erste Instanz und das Berufungsverfahren werden auf 3.746,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.836,99 Euro seit 15. April 2009 und aus 1.909,71 Euro seit 30. September 2009 festgesetzt.
III. Die von der Klägerin zu 2 an die Beklagte nach dem Beschluss des OLG Nürnberg vom 9. September 2009 zu erstattenden Kosten für die erste Instanz werden auf 550,73 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15. April 2009 festgesetzt.
IV. Die Kläger haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|