In Änderung des angefochtenen Beschlusses werden die nach dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 29.4.2008 von der Verfügungsbeklagten an den Verfügungskläger zu erstattenden Kosten auf - lediglich - 1.852,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.4.2008 festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Verfügungskläger zu tragen.
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