1. Die sofortige Beschwerde der Kläger gegen den die Kosten erster Instanz betreffenden Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 5. Mai 2008 wird zurückgewiesen (Beschwerdewert: 1.984,13 €).
2. Die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger gegen den die Kosten zweiter Instanz betreffenden Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 5. Mai 2008 wird zurückgewiesen (Beschwerdewert: 230,63 €).
3. Die Beschwerdeführer haben die Kosten ihres jeweiligen Rechtsmittels zu tragen.
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