LG Hamburg, vom 29.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 324 O 323/06
Anwaltsgebühren bei Einreichung einer Schutzschrift im einstweiligen Verfügungsverfahren
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.10.2006 - Aktenzeichen 8 W 166/06
DRsp Nr. 2007/19320
Anwaltsgebühren bei Einreichung einer Schutzschrift im einstweiligen Verfügungsverfahren
Hat ein Rechtsanwalt eine Schutzschrift bei Gericht eingereicht, die eine Sachdarstellung enthält, so steht ihm auch dann, wenn der Auftrag vorzeitig endet, die volle Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 RVG -VV und nicht nur die Gebühr nach Nr. 3101 RVG -VV zu (Anschl. an OLG Nürnberg - 4 W 262/05 - 11.04.2005; Abw. von OLG Hamburg - 8 W 62/05 - 22.04.2005).