OLG Koblenz - Beschluss vom 28.06.1994
14 W 349/94
Normen:
ZPO § 91 Abs. 2 ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
wrp 1995, 246

Anwaltsgebühren bei Einreichung einer Schutzschrift

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.06.1994 - Aktenzeichen 14 W 349/94

DRsp Nr. 2006/6351

Anwaltsgebühren bei Einreichung einer Schutzschrift

»1. Der Senat hält an seiner entgegen der überwiegenden Meinung vertretenen Ansicht fest, daß die vorsorglich hinterlegte Schutzschrift mit der Einreichung des Verfügungsantrages Verfahrensbestandteil wird und eine volle Gebühr auslöst. Bei der einstweiligen Verfügung genügt schon die Einreichung der Verfügungsantrages zur Begründung der Rechtshängigkeit. Das Gericht hat die Schutzschrift zur Wahrung des rechtlichen Gehörs bei seiner Entscheidung zu beachten (siehe zur Begründung näher OLG Koblenz - 14 W 570/89 - 21. August 1989 - JurBüro 1990, 1160).