Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 26.01. 2015 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichtes Koblenz vom 04.12.2014, zugestellt am 15.01.2015, aufgehoben und der Kostenfestsetzungsantrag der Antragstellerin vom 28.10.2014 abgelehnt.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Beschwerdewert wird auf 422,50 € festgesetzt.
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