Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss II. Instanz der Rechtspflegerin des Landgerichts Magdeburg vom 13.04.2010 teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die von der Beklagten an die Klägerin auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Naumburg vom 26.11.2009 zu erstattenden Kosten werden auf 3.164,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 730,60 EUR seit dem 07.12.2009 und auf weitere 2.433,70 EUR seit dem 15.01.2010 festgesetzt.
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