Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 22.08.2013 (Az.:
I.
Die Beteiligten streiten im Kostenfestsetzungsverfahren über die Höhe der dem Prozessbevollmächtigten des Klägers aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung.
Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat für diesen im zugrunde liegenden Verfahren eine Klage auf Zustimmung zur Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit erhoben und dafür die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter seiner Beiordnung beantragt.
Mit Schriftsatz vom 20.02.2013 hat er einen Vergleichsvorschlag unterbreitet und beantragt, die Prozesskostenhilfe auch auf den Vergleichsabschluss zu erstrecken.
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