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1990
Sonstige
LAG
LAG Düsseldorf
LAG Düsseldorf - Beschluss vom 22.11.1990
7 Ta 362/90
Normen:
ArbGG
§
12a
Abs.
1
;
BGB
§
779
;
BRAGO
§
23
;
ZPO
§
98
;
Fundstellen:
MDR 1991, 284
JurBüro 1991, 380
Anwaltsgebühren: Anfall der Vergleichsgebühr - gegenseitiges Nachgeben
LAG Düsseldorf,
Beschluss
vom 22.11.1990
- Aktenzeichen 7 Ta 362/90
DRsp Nr. 2002/8926
Anwaltsgebühren: Anfall der Vergleichsgebühr - gegenseitiges Nachgeben
Bei vergleichsweisem Anerkenntnis der Klagforderung kann ein gegenseitiges Nachgeben in der gesetzlichen Kostenaufhebung liegen.
Normenkette:
ArbGG
§
12a
Abs.
1
;
BGB
§
779
;
BRAGO
§
23
;
ZPO
§
98
;
Fundstellen
MDR 1991, 284
JurBüro 1991, 380
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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