KG - Beschluß vom 08.09.1981
1 WF 3508/81
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
JurBüro 1981, 1688
Rpfleger 1982, 39
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 15.04.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 134 F 957/80
138 AR 109/81 -,

Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr bei mangelnder anwaltlicher Vertretung des Gegners in selbständiger Folgesache

KG, Beschluß vom 08.09.1981 - Aktenzeichen 1 WF 3508/81

DRsp Nr. 1999/2948

Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr bei mangelnder anwaltlicher Vertretung des Gegners in selbständiger Folgesache

»In einer selbständigen ZPO -Familiensache vor dem Amtsgericht wird die Entstehung der Erörterungsgebühr nicht dadurch gehindert, daß der im Termin anwesende Gegner nicht anwaltlich vertreten ist.«

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4 ;

Gründe: