AG Berlin-Charlottenburg, vom 15.04.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 134 F 957/80
138 AR 109/81 -,
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr bei mangelnder anwaltlicher Vertretung des Gegners in selbständiger Folgesache
KG, Beschluß vom 08.09.1981 - Aktenzeichen 1 WF 3508/81
DRsp Nr. 1999/2948
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr bei mangelnder anwaltlicher Vertretung des Gegners in selbständiger Folgesache
»In einer selbständigen ZPO -Familiensache vor dem Amtsgericht wird die Entstehung der Erörterungsgebühr nicht dadurch gehindert, daß der im Termin anwesende Gegner nicht anwaltlich vertreten ist.«