LG Hamburg, vom 17.08.1976 - Vorinstanzaktenzeichen 62 O 55/76
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr
OLG Hamburg, Beschluß vom 11.11.1976 - Aktenzeichen 8 W 226/76
DRsp Nr. 1999/3015
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr
Eine Erörterungsgebühr kann auch dadurch entstehen, daß sich der Prozeßgegner anläßlich einer Diskussion zwischen Gericht und dem anderen Prozeßbeteiligten nicht ausdrücklich hierzu äußert.
Die Erinnerung der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß gilt nach §§ 11, 21RpflG als Beschwerde. Sie ist form- und fristgerecht eingelegt worden und auch begründet.
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