LG Hamburg, vom 27.09.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 86/84
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr
OLG Hamburg, Beschluß vom 15.11.1984 - Aktenzeichen 8 W 298/84
DRsp Nr. 1999/3007
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr
Eine Erörterungsgebühr kann auch dadurch entstehen, daß die Prozeßbevollmächtigten Erklärungen zur Sache abgeben und auf Erklärungen, die sie in einem Parallelverfahren abgegeben haben, Bezug nehmen.
Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß gilt nach §§ 11 Abs. 2 Satz 5, 21 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2RpflG als Beschwerde; sie ist form- und fristgerecht eingelegt und muß in der Sache Erfolg haben.
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