LG Hamburg, vom 08.02.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 96 O 172/87
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr
OLG Hamburg, Beschluß vom 16.03.1988 - Aktenzeichen 8 W 82/88
DRsp Nr. 1999/2999
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr
Eine Erörterungsgebühr entsteht nicht allein dadurch, daß das Gericht dem Klägervertreter, der um Vertagung nachsucht, einige rechtliche, die Klagerücknahme nahelegende Hinweise erteilt und diese - wegen der Versicherung des Klägers - in das Protokoll aufnimmt.