OLG Nürnberg - Beschluß vom 30.09.1997
8 W 3228/97
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
JurBüro 1998, 140
OLGReport-Nürnberg 1997, 280
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 8016/96

Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr

OLG Nürnberg, Beschluß vom 30.09.1997 - Aktenzeichen 8 W 3228/97

DRsp Nr. 1998/10968

Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr

»Ein an den Parteivertreter gerichteter Hinweis des Gerichts, der ohne weitere Erwiderung zu dieser vom Gericht empfohlenen Prozeßhandlung, nämlich der Rücknahme der Berufung führt, reicht zum Anfall der Erörterungsgebühr nicht aus.«

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4 ;

Gründe:

Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 14. Juli 1997 ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet.