LG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 2 HKO 2899/96
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr
OLG Dresden, Beschluß vom 18.12.1996 - Aktenzeichen 14 W 1431/96
DRsp Nr. 1998/4930
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr
»1. Eine Erörterung der Sache im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht zwischen dem anwaltlichen Prozeßbevollmächtigten einer Partei und dem anwaltlich nicht vertretenen Gegner läßt für ersteren die (10/10-) Erörterungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 4BRAGO nicht entstehen.2. Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Testkaufkosten im Kostenfestsetzungsverfahren.«Die Kosten für Testkäufe zur Vorbereitung wettbewerbsrechtlicher Gerichtsverfahren können nur dann im Kostenfestsetzungsverfahren erstattet werden, wenn der Testkauf zur gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs zwingend erforderlich war. Dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger kostenaufwendige Beweismöglichkeiten (z.B. eidesstattliche Versicherung) bestanden haben.