KG - Beschluß vom 31.07.1985
1 W 5030/84
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
MDR 1985, 1037
VersR 1986, 243
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 30.07.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 82 AR 257/84
19 O 385/83 ,

Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr durch vorbereitende Einholung eines Sachverständigengutachtens

KG, Beschluß vom 31.07.1985 - Aktenzeichen 1 W 5030/84

DRsp Nr. 1999/2944

Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr durch vorbereitende Einholung eines Sachverständigengutachtens

»Die Klärung der Geeignetheit eines Beweisantritts stellt bereits eine Beweiserhebung dar, wenn dazu das angebotene und als solches zulässige Beweismittel verwertet werden muß (hier: Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage, ob bestimmte Feststellungen wissenschaftlich möglich sind).«

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 ;

Gründe: