OLG Bamberg - Beschluß vom 09.04.1986
1 W 34/86
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
JurBüro 1986, 164
Vorinstanzen:
LG Aschaffenburg, vom 10.03.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 1 HKO 131/84

Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei vorsorglicher Ladung des Sachverständigen

OLG Bamberg, Beschluß vom 09.04.1986 - Aktenzeichen 1 W 34/86

DRsp Nr. 1999/2961

Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei vorsorglicher Ladung des Sachverständigen

Die Beweisgebühr entsteht nicht, wenn der Sachverständige lediglich zum Termin geladen wurde; dies gilt auch dann, wenn die Partei den Vorschuß einbezahlt hat und dem Sachverständigen das Beweisthema mitgeteilt wurde.

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 ;

Gründe:

Die zulässigen Rechtsmittel sind sachlich nicht von Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin die Festsetzung der von beiden Parteien für den zweiten Rechtszug beantragten Beweisgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO)abgelehnt.