LG Aschaffenburg, vom 10.03.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 1 HKO 131/84
Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei vorsorglicher Ladung des Sachverständigen
OLG Bamberg, Beschluß vom 09.04.1986 - Aktenzeichen 1 W 34/86
DRsp Nr. 1999/2961
Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei vorsorglicher Ladung des Sachverständigen
Die Beweisgebühr entsteht nicht, wenn der Sachverständige lediglich zum Termin geladen wurde; dies gilt auch dann, wenn die Partei den Vorschuß einbezahlt hat und dem Sachverständigen das Beweisthema mitgeteilt wurde.
Die zulässigen Rechtsmittel sind sachlich nicht von Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin die Festsetzung der von beiden Parteien für den zweiten Rechtszug beantragten Beweisgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 3BRAGO)abgelehnt.
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