1. Das Landgericht hat mit Verfügung vom 14. Dezember 1981 in vorliegender Sache Termin zur mündlichen Verhandlung im Gerichtsgebäude in Regensburg auf 2. Februar 1982 anberaumt. Später - am 22. Januar 1982 - hat das Landgericht folgende Verfügung getroffen:
"1) Der Termin findet im Hinblick auf eine Augenscheineinnahme im Anwesen P. S. 35 b, L. statt.
2) Zum Beweisthema: "Mängel an einem von der Klägerin gelieferten Bett"
sind zu laden
Zeugen:
a) B. (13)
b) K. (25)
c) B. (25)
d) S. (26)
e) A. (26)
3) Vermerk: Kanzlei S. teilt mit, das Bett sei noch vorhanden; die Zeugin zu a) sei der dtsch. Sprache mächtig.
4) Die Anordnung des pers. Erscheinen des Gesch.-führers der Kl. wird aufgehoben.
5) Als SV zu laden ist Herr M. K. T. 4, R."
Die Instanz wurde nach Aufhebung der zweiten Verfügung durch Abschluß eines Vergleiches - und zwar an der Gerichtsstelle - beendet.
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