1. Das Verfahren wird zur Entscheidung dem Senat übertragen.
2. Auf die Beschwerde der Bezirksrevisorin wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 13. Mai 2015 aufgehoben und die Erinnerung des Rechtsanwalts K. gegen den Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Landgerichts Berlin vom 11. November 2014 zurückgewiesen.
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