1. Mit Beschluß vom 13.10.1999 setzte das Landgericht Kempten (Allgäu) auf übereinstimmenden Antrag beider Parteivertreter den Streitwert für das Verfahren auf 145.828 DM und den Streitwert im Hinblick auf den Vergleich auf 350.000 DM fest (Bl. 191 d. A.).
Diesem Beschluß war ein Vergleich der Parteien über die streitgegenständliche Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vorausgegangen. Der Vergleich ist rechtswirksam.
Mit Schriftsatz vom 16.11.1999 (Bl. 198/200 d. A.) legte der Kläger gegen die Festsetzung des Vergleichsstreitwerts auf 350.000 DM Beschwerde ein. Er ist der Auffassung, daß auch dieser Streitwert lediglich 145.828 DM beträgt.
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