Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 10.05.2012 im Verhältnis zum Beklagten zu 2 teilweise geändert:
Der Beklagte zu 2 wird verurteilt, den Kläger in Höhe von 2.160,57 € von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten freizustellen. Im Übrigen wird die Berufung gegen den Beklagten zu 2 zurückgewiesen.
2. 3. 4.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|