OLG Hamm - Beschluss vom 29.12.2009
3 Ws 504/09
Normen:
StPO § 119 Abs. 1;
Fundstellen:
NStZ 2010, 471
StV 2010, 586
Vorinstanzen:

Anspruch eines noch nicht mandatierten Rechtsanwalts auf Erteilung einer Besuchserlaubnis

OLG Hamm, Beschluss vom 29.12.2009 - Aktenzeichen 3 Ws 504/09

DRsp Nr. 2010/1902

Anspruch eines noch nicht mandatierten Rechtsanwalts auf Erteilung einer Besuchserlaubnis

Besteht noch kein Mandat zwischen einem Rechtsanwalt und einem inhaftierten Beschuldigten, so ergibt sich ein Anspruch des Rechtsanwalts auf Erteilung einer Besuchserlaubnis allenfalls aus Art. 12 Abs. 1 GG. Die Versagung der Erteilung der Besuchserlaubnis ist aber durch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit gerechtfertigt. Es wäre für eine Justizvollzugsanstalt logistisch nicht machbar, wenn eine Vielzahl von Rechtsanwälten unter Verweis auf eine tatsächliche oder behauptete Beauftragung (allein) durch Dritte versuchen würde, Besuche mit Untersuchungsgefangenen zu erlangen. Es erscheint vielmehr denkbar einfach und auch zumutbar, den Beschuldigten zuvor eine Vollmacht erteilen zu lassen oder wenigstens mit ihm abzuklären, ob er einen Besuch zum Zwecke der Anbahnung eines Mandatsverhältnisses wünscht.

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.

Normenkette:

StPO § 119 Abs. 1;

Gründe

I.