OLG Saarbrücken - Beschluss vom 19.01.2005
2 W 6/05
Normen:
BRAGO § 13 Abs. 5 Satz 2 ; BRAGO § 16 Satz 2 ;

Anspruch des Rechtsanwalts auf Mehrvergütung bei weiterer Tätigkeit in der Sache

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.01.2005 - Aktenzeichen 2 W 6/05

DRsp Nr. 2005/4775

Anspruch des Rechtsanwalts auf Mehrvergütung bei weiterer Tätigkeit in der Sache

»Zu den Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs nach § 13 Abs. 5 Satz 2 BRAGO

Normenkette:

BRAGO § 13 Abs. 5 Satz 2 ; BRAGO § 16 Satz 2 ;

Entscheidungsgründe:

Die gemäß §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet.