OLG Hamburg - Beschluss vom 19.06.2013
4 W 60/13
Normen:
RVG § 45;
Fundstellen:
MDR 2013, 1194
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 24.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 313 O 49/11

Anspruch des beigeordenten Rechtsanwalts auf Vergütung der Umsatzsteuer

OLG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2013 - Aktenzeichen 4 W 60/13

DRsp Nr. 2013/17642

Anspruch des beigeordenten Rechtsanwalts auf Vergütung der Umsatzsteuer

Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 45 ff. RVG ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer auch dann zu, wenn seine Partei vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 24.04.2013 geändert.

Auf die Erinnerung der Antragstellerin wird die ihr gemäß § 49 RVG aus der Staatskasse zu zahlende Prozesskostenhilfevergütung festgesetzt auf EUR 1.048,39.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG § 45;

Gründe:

I.