OLG Nürnberg - Beschluss vom 11.09.2007
5 W 1582/07
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
JurBüro 2007, 649
MDR 2007, 1457
OLGReport-Nürnberg 2008, 153
Rpfleger 2008, 158
Vorinstanzen:
LG Ansbach, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 1400/05

Anspruch der mit einer OHG als Streitgenossen in Anspruch genommenen Gesellschafter auf Umsatzsteuererstattung

OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.09.2007 - Aktenzeichen 5 W 1582/07

DRsp Nr. 2007/18601

Anspruch der mit einer OHG als Streitgenossen in Anspruch genommenen Gesellschafter auf Umsatzsteuererstattung

»Werden eine OHG und ihre Gesellschafter als Streitgenossen wegen einer Gesellschaftsschuld in Anspruch genommen, können sie im Falle ihres Obsiegens von der unterlegenen Klägerseite keine Erstattung der Umsatzsteuer verlangen, die sie ihrem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten schulden, sofern die vorsteuerabzugsberechtigte OHG - wie im Regelfall - im Innenverhältnis der Streitgenossen die gesamten Kosten des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten zu tragen hat.«

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1, 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten um die Frage, ob die vom Prozessbevollmächtigten der Beklagten nach VV-Nr. 7008 RVG berechnete Umsatzsteuer von der Klägerin zu erstatten ist, obwohl die Beklagte zu 1) vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Klägerin hatte die Beklagte zu 1), eine OHG, und deren Gesellschafter, die Beklagten zu 2) und 3), auf Schadensersatz verklagt, weil ein von ihr bei der Beklagten zu 1) aufgrund eines Lagervertrages eingelagertes Bohrwerk verschwunden ist. Die Klage wurde mit Endurteil vom 23. Mai 2007 rechtskräftig abgewiesen.