I.
Die Parteien streiten um die Frage, ob die vom Prozessbevollmächtigten der Beklagten nach VV-Nr. 7008 RVG berechnete Umsatzsteuer von der Klägerin zu erstatten ist, obwohl die Beklagte zu 1) vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Klägerin hatte die Beklagte zu 1), eine OHG, und deren Gesellschafter, die Beklagten zu 2) und 3), auf Schadensersatz verklagt, weil ein von ihr bei der Beklagten zu 1) aufgrund eines Lagervertrages eingelagertes Bohrwerk verschwunden ist. Die Klage wurde mit Endurteil vom 23. Mai 2007 rechtskräftig abgewiesen.
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