Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Oktober 2018 und des Sozialgerichts Speyer vom 15. März 2017 geändert und der Beklagte unter Änderung des Bescheids vom 29. Januar 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. März 2014 verurteilt, der Klägerin über die festgesetzten Kosten für das Widerspruchsverfahren hinaus weitere 151,72 Euro zu erstatten.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin ein Viertel der Kosten des Rechtsstreits für alle drei Instanzen zu erstatten.
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