Die Erinnerung wird als unbegründet verworfen.
II.Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
1.
Der Senat hat Rechtsanwalt H. mit Beschluss vom 22.11.2012 der Angeklagten pp. als Pflichtverteidiger beigeordnet.
2.
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