Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 4.12.2009 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 19.11.2009 abgeändert:
Auf Grund des Urteils des Landgerichts in Limburg an der Lahn vom 7.8.2009 sind von der Beklagten € 2.823,93 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 17.8.2009 an den Kläger zu erstatten.
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tagen.
Der Beschwerdewert beträgt € 499,68.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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