Die am 24. November 2010 beim Oberlandesgericht Celle eingegangene weitere Beschwerde der Antragstellerin vom 22. November 2010 gegen den Beschluss der 54. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 4. November 2010 wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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