Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 23.10.2014 geändert:
Die von dem Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden auf € 1656.- nebst Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.8.2014 festgesetzt.
Der Beklagte hat die Kosten der Beschwerde zu tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 418,50 festgesetzt.
I.
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