1. Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 23. Mai 2008 Geschz.: 27 O 431/08 - wird geändert und wie folgt neu gefasst:
Die nach dem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 29. April 2008 von der Antragsgegnerin an die Antragstellerin zu erstattenden Kosten werden auf 409,43 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Mai 2008 festgesetzt.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdegegnerin zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 505,16 EUR festgesetzt.
I.
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