Auf die Beschwerde des Rechtsanwalts W. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 12. August 2008 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels geändert und wie folgt neu gefasst:
Auf die Erinnerung des Bezirksrevisors bei dem Amtsgericht Hannover wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover vom 7. Mai 2008 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt geändert:
Die dem Rechtsanwalt W. aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird auf 643,34 EUR festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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