OLG Düsseldorf - Beschluss vom 24.02.2010
III-1 Ws 700/09
Normen:
RVG § 52 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
StRR 2010, 276
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 19.08.2009

Anrechnung der gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf den Erstattungsanspruch des Angeklagten im Falle des Teilfreispruchs

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2010 - Aktenzeichen III-1 Ws 700/09

DRsp Nr. 2010/14958

Anrechnung der gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf den Erstattungsanspruch des Angeklagten im Falle des Teilfreispruchs

Im Falle eines Teilfreispruchs sind die gezahlten Pflichtverteidigergebühren in voller Höhe und nicht etwa nur im anteiligen Verhältnis von Freispruch zur Verurteilung auf den nach der Diffrenenzmethode berechneten Erstattungsanspruch anzurechnen.

Tenor

1. Auf die Erinnerung des Rechtsanwalts Dr. F. in D. gegen den Abhilfebeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle am Landgericht Düsseldorf vom 29. April 2009 ist eine Entscheidung des Senats nicht veranlasst.

2. Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts Dr. F. in D. gegen den Beschluss des Rechtspflegers am Landgericht Düsseldorf vom 19. August 2009 wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unbegründet verworfen.

Normenkette:

RVG § 52 Abs. 1 S. 2;

Gründe

Der vorliegenden Kostenangelegenheit liegt folgender Verfahrensablauf zugrunde: