1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichtes Koblenz vom 26.02.2009 teilweise geändert. Die von den Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden auf 1.224,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 1.224,60 EUR seit dem 28.01.2009 festgesetzt.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Im übrigen tragen die Beklagten die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Beschwerdewert wird auf 305,15 EUR festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die zulässige Beschwerde ist begründet.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|