Die Beschwerde des Klägervertreters gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Limburg an der Lahn vom 9. August 2010 -
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I. Durch Beschluss vom 16. September 2008 gewährte das Arbeitsgericht dem Kläger für seine am 28. Juli 2008 erhobene Klage Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten, der in gleicher Sache bereits vorgerichtlich für den Kläger tätig war. Am 26. November 2008 schlossen die Parteien einen prozessbeendenden Vergleich.
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