I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 14.07.2009 wird dahin abgeändert, dass die von der Beklagtenpartei an die Klagepartei zu erstattenden Kosten auf 187,83 Euro festgesetzt werden.
II. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
III. Von den außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin 71 % und der Beklagte 29 %.
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