In der Beschwerdesache
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wird die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 27.02.2009 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12.02.2009 zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt € 3.245,61.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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