Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 16.07.2013 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Beschwerdeführerin zur Last.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.267,44 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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