Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 2 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss II des Landgerichts Braunschweig vom 20.7.2009 dahin abgeändert, dass die von dem Kläger aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Braunschweig (Vergleich) vom 15.4.2009 an den Beklagten zu 2 insgesamt zu erstattenden Kosten auf 2.823,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.4.2009 festgesetzt werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger nach einem Beschwerdewert von 546,91 € zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|