I.
In dem dem Kostenfestsetzungsverfahren vorausgegangenen Rechtsstreit hat der Kläger die Beklagte auf Zahlung von Provisionen aufgrund eines Versicherungsvertretervertrags in Höhe von 38.486,33 EUR nebst Zinsen sowie auf Widerruf und Unterlassung verschiedener Behauptungen in Anspruch genommen. Das Landgericht hat der Klage mit Urteil vom 26. Juli 2007 in vollem Umfang stattgegeben. Nach diesem Urteil hat die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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