Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 25. September 2008 - 83 O 144/07 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Vergleichs vor der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 25. April 2008 sind von der Beklagten 772,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 5. August 2008 zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 772,69 € (75% von 1030,25 €)
I.
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