Auf die Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Aurich wird der Beschluss des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aurich vom 14.4.2008 abgeändert und die dem der Klägerin beigeordneten Rechtsanwalt auszuzahlende Vergütung auf 1.610,67 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
A.
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