AG Eggenfelden, vom 03.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 448/04
Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr
OLG München, Beschluss vom 06.05.2005 - Aktenzeichen 11 WF 1000/05
DRsp Nr. 2006/10460
Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr
»Hat der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr nach der BRAGO und eine Verfahrensgebühr nach dem RVG verdient, so richtet sich die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach § 118 Abs. 2BRAGO und nicht nach VV Vorbemerkung 3 Abs. 4.«