A.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob im Blick auf das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf freie Verteidigerwahl die einem rechtskräftig freigesprochenen Angeklagten zu erstattenden Kosten seines Wahlverteidigers um die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung eines Pflichtverteidigers gekürzt werden dürfen, der vom Gericht zusätzlich zu dem gewählten Verteidiger beigeordnet worden war.
I.
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