Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 14. Juni 2010 -
Die auf Herabsetzung des festgesetzten Auffangstreitwertes gerichtete zulässige Streitwertbeschwerde ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert für das Verfahren nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO auf Anordnung eines sofortigen vorläufigen Durchfahrtverbots für Lkw über 3,5t im Bereich der H......straße im Ergebnis jedenfalls nicht zu hoch festgesetzt.
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