OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.01.2002 - Aktenzeichen 4 WF 110/01
DRsp Nr. 2002/10220
Angelegenheit, dieselbe; Gebührenrecht
»Ein Sorgerechtsverfahren nach §§ 1696, 1671BGB ist kostenrechtlich dieselbe Angelegenheit auch wenn Ermittlungen nach § 1666BGB erforderlich sind oder eine Entscheidung hierauf gestützt wird (§ 1671 Abs. 3BGB).«