LG Berlin, vom 29.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 298/04
Anforderungen an Verrechnung eines Rückzahlungsanspruchs des PKH-Empfängers hinsichtlich vor Bewilligung eingezahlter Gerichtskosten mit übergegangenem Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts
KG, Beschluss vom 12.09.2006 - Aktenzeichen 1 W 261/06
DRsp Nr. 2006/26115
Anforderungen an Verrechnung eines Rückzahlungsanspruchs des PKH-Empfängers hinsichtlich vor Bewilligung eingezahlter Gerichtskosten mit übergegangenem Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts
»Erwächst dem Prozesskostenhilfeempfänger etwa wegen der Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich ein Rückzahlungsanspruch in Bezug auf vor der Bewilligung eingezahlte Gerichtskosten, so ist die Staatskasse nur dann berechtigt, diesen Rückzahlungsanspruch mit dem nach § 59 Abs. 1RVG übergangenen Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts zu verrechnen, wenn der Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss entsprechend § 120 Abs. 4ZPO abgeändert ist oder nach § 124ZPO aufgehoben wurde.«